Arbeitsgemeinschaft von
Frauengruppen und
engagierten Bürgerinnen
im Kreis Minden-Lübbecke

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Prof. Dr. Alexandra Scheele
mit spannendem Vortrag
 

04. Juni 2024    Rund vierzig Frauen und ein Mann informierten sich jetzt bei einer Veranstaltung mit Prof. Alexandra Scheele über die Arbeit der EU speziell für Frauen. Sie war auf Einladung der AG Frauen im Kreis Minden-Lübbecke ins Hansehaus gekommen. „Wir wollten im Vorfeld der Europawahl die Arbeit der EU im Hinblick auf uns Frauen in den Blick nehmen“, so Sabine Hauptmeier, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit dem DGB-Kreisverband und dem Verein zur Pflege der Kultur an der Weser e.V. statt.

Alexandra Scheele lehrt und forscht im Bereich Arbeits- und Wirtschaftssoziologie an der Fakultät für Soziologie der Universität Bielefeld. Ihre Forschungsschwerpunkt sind Geschlechterungleichheiten in der Arbeitswelt, Gender Pay Gap, Care-Arbeit und Digitalisierung von Arbeit. Sie war also prädestiniert, einen Einblick in die EU-Politik im Interesse von Frauen zu geben.

Prof. Scheele gab in ihrem gut verständlichen und hochinteressanten Vortrag zuerst einen kurzen Überblick über die Entstehung der EU. Dabei betonte sie, dass die als nationenübergreifender Wirtschaftsraum gegründete Europäische Gemeinschaft immer auch ein Friedensprojekt gewesen sei. Es sei immer auch um die Idee geteilter Werte und Ziele gegangen.

Schon in den Römischen Verträgen von 1957 wird der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit (Art. 119) festgehalten. In Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV): „Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.“ Seit 1982 gibt es mittelfristige Aktionsprogramme der Gemeinschaft zur Beseitigung von Ungleichheiten. 1997 wurde im Vertrag von Amsterdam rechtlich verbindlich das Gender Mainstreaming verankert. Das bedeutet, dass in allen Politikfeldern die Gleichstellung der Geschlechter mit zu beachten ist. Eine Vielzahl an Initiativen, Leitlinien, aber auch Rechtsvorschriften wurden erlassen. Prof. Scheele zeigte das an vier Themenbeispielen: der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt; dem Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen; an Frauen in Führungspositionen und bei Entgeltgleichheit bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Wichtig dabei ist, dass die EU für die gesamte Gemeinschaft Richtlinien erlässt, die allerdings von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Trotzdem ist es für Frauen von hoher Bedeutung, dass überall in der EU, in Spanien oder Irland, in Griechenland oder Deutschland Frauen zum Beispiel vor häuslicher Gewalt geschützt sein müssen. Erstmalig gibt es jetzt auch eine Regelung bei Online-Gewalt, die gegen Frauen gerichtet ist.

Die EU bildet in vielen Bereichen eine Speerspitze der Aktivitäten zugunsten der Rechte von Frauen. Sie geht oft vorneweg – die einzelnen Staaten kommen dann mehr oder weniger zügig mit ihren Regelungen hinterher. Sehr oft liegen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten. Deutschland hat zum Beispiel die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus offiziell rechtlichen Gründen erst einmal abgelehnt. Andere Länder sind da weiter. Im Bereich der Kinderbetreuung ist Deutschland aber anderen durch das Kinderfördergesetz der Bundesregierung (2008) voraus.

„Um die Interessen von Frauen weiter im Blick zu behalten, ist es besonders wichtig,“ so Prof. Scheele, „die EU durch Beteiligung an den Wahlen zu stärken.“

Im Anschluss an den Vortrag ergänzte Clea Stille, Regionsgeschäftsführerin des DGB OWL, die Ausführungen der Referentin durch ihre Erfahrungen aus der Gewerkschaftsarbeit. Eine lebhafte Diskussionsrunde mit den Zuhörerinnen bildete den Abschluss.

zum Nachlesen – der Vortrag von Prof. Dr. Scheele